Wenn man ein Wohnhaus bauen oder erweitern möchte, muss dafür ein Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird überprüft, ob die Planung den baurechtlichen Anforderungen z.B. des Bebauungsplanes entspricht. Hierzu sind bei Holzhäusern die selben Anforderungen wie bei Massivbauten zu erfüllen. Näheres regelt die jeweils gültige Landesbauordnung (auf http://www.baurecht.de/gesetze.htm finden Sie eine umfassende Linksammlung zu den jeweiligen Landesgesetzen).