Der Schallschutz von Gebäuden wird in der DIN 4109 geregelt. Für Holzhäuser gelten die gleichen Anforderungen wie für Massivbauten. Man unterscheidet nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Schallschutz und dem erhöhten Schallschutz. Auch der erhöhte Schallschutz ist in Holzhäusern durch entsprechende Konstruktionen erreichbar. Was der Massivbau mit Masse macht, kann beim Holzbau mit verschiedenen Materialien und der Entkoppelung von Bauteilen erreicht werden. Beim Trittschallschutz können die Anforderungen mit Brettstapeldecken und schwimmenden Estrichen gut gelöst werden. Dies ist jedoch keine Besonderheit des Holzbaues, auch bei konventionellen Bauweisen wird der Trittschallschutz häufig über die Entkoppelung von Boden und Geschossdecke über einen schwimmenden Estrich gelöst. Auch sind Massivbauten keinesfalls ein Garant für einen guten Schallschutz: Beim Vorhandensein von Schallbrücken durch beispielsweise unsauber verlegten schwimmenden Estrich oder Mörtelresten zwischen Wohnungs- oder Haustrennwänden kann es zu unerwünschten Lärmbelästigungen kommen.